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Verordnungsweg Gesetzliche- /Private Kassen Wir sind für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen und übernehmen bei Bedarf auch Hausbesuche. Kassenärztliche Leistungen
Wenn Sie als
Eltern das Gefühl haben, ihr Kind spricht nicht altersgemäß, dann können Sie
ihren behandelnden Arzt darauf hinweisen. Es besteht nun dieMöglichkeit, dass
der Arzt den logopädischen Behandlungsbedarf feststellt und Ihnen eine
Heilmittelverordnung für die logopädische Behandlung Ihres Kindes ausstellt. Die
zweite Möglichkeit ist eine ärztliche Verordnung für ein logopädisches
Beratungsgespräch.
diagnostizieren auch Fachärzte der Hals-
Nasen- Ohrenheilkunde, Zahnärzte für Kieferorthopädie, Internisten und
Allgemeinmediziner. Für weitere Informationen zum Verordnungsweg stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Private Leistungen Wir bieten auch Leistungen an, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung liegen. Diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. |